B-Plan Nr. 6 "An der Neustädter Straße" der Gemeinde Groß Laasch
Information der Gemeinde Groß Laasch
Veräußerung von Grundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 6 „An der Neustädter Straße“
Mit dem 26. Februar 2021 wurde die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 6 „An der Neustädter Straße“ der Gemeinde Groß Laasch rechtskräftig.
Das Plangebiet befindet sich ca. 45 km südöstlich der Landeshauptstadt Schwerin, 6 km nordöstlich der Stadt Ludwigslust, 25 km südwestlich der Stadt Parchim und ca. 6 km südwestlich der Stadt Neustadt Glewe, unmittelbar angrenzend an die Neustädter Straße am westlichen Ortseingang von Groß Laasch.
Es stehen im Bebauungsplan Nr. 6 insgesamt 25 Wohngrundstücke zur Errichtung von Eigenheimen zur Verfügung.
Die Festlegungen für das Bebauungsplangebiet können über die Homepage des Amtes Ludwigslust-Land unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.amt-ludwigslust-land.de/seite/375907/groß-laasch.html
Der Kaufpreis für die Grundstücke beträgt 73,00 €/m² - dies ist der Preis für vollerschlossenes, beitragsfreies Bauland. Lediglich die Anschlussbeiträge beim Zweckverband Fahlenkamp, der WEMAG und den Stadtwerken sind zusätzlich zu tragen. Die Straße wird die Bezeichnung „Lewzer Weg“ tragen.
Noch zur Verfügung stehen nachfolgende Grundstücke:
Nr. 1 Flurstück 827 Größe: 1.190 m² x 73,00 €/m² = 85.848,00 €
Nr. 4 Flurstück 824 Größe: 1.176 m² x 73,00 €/m² = 85.848,00 € (R)
Nr. 6 Flurstück 822 Größe: 1.134 m² x 73,00 €/m² = 82.782,00 €
Nr. 13 Flurstück 819 Größe: 1.519 m² x 73,00 €/m² = 110.887,00 € (R)
Nr. 15 Flurstück 834 Größe: 990 m² x 73,00 €/m² = 72.270,00 € (R)
Nr. 19 Flurstück 815 Größe: 1.317 m² x 73,00 €/m² = 96.141,00 €
Nr. 21 Flurstück 837 Größe: 990 m² x 73,00 €/m² = 72.270,00 €
Nr. 22 Flurstück 838 Größe: 990 m² x 73,00 €/m² = 72.270,00 €
Nr. 23 Flurstück 839 Größe: 986 m² x 73,00 €/m² = 71.978,00 €
Nr. 24 Flurstück 813 Größe: 975 m² x 73,00 €/m² = 71.175,00 €
Nr. 25 Flurstück 814 Größe: 1.209 m² x 73,00 €/m² = 88.257,00 €
(R) = Reserviert
Die angegebenen Nummern dienen lediglich einer Reihenfolge, sie entsprechen nicht den späteren Hausnummern für die Wohngrundstücke.
Bei Veräußerung eines Grundstückes wird eine Bebauungsfrist von 3 Jahren festgelegt.
Wenn Interesse zum Ankauf eines Grundstückes besteht, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin des Amtes Ludwigslust-Land,
Frau A. Olenik Tel.: 03874/426947
a.olenik@amt-ludwigslust-land.de
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